Das Betriebskonzept regelt diejenigen Punkte, welche den äusseren Rahmen für einen sinnvollen Betrieb des Jugendraums "Meet Point" am Schmittengässli bilden. Ergänzt wird es durch die Hausordnung, welche die Bedingungen für die konkrete Benutzung des Jugendraumes definiert.
MeetPoint
Als MeetPoint werden die für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten in der Zivilschutzanlage Schmittengässli benannt.
Der MeetPoint stellt das zentrale Angebot der offenen Jugendarbeit dar.
Ziel & Zweck des Jugendraumes
Der Jugendraum steht als Ort für Freizeitaktivitäten den
Jugendlichen des OS-Schulkreises Kerzers zur Verfügung.
Er ist Treffpunkt und Ort für Veranstaltungen der Jugendlichen.
Der Raum soll multifunktionell nutzbar sein und damit verschiedene Nutzergruppen ansprechen.
Nutzungsstruktur
Es gibt grundsätzlich 3 verschiedene Nutzungsarten:
a) Meet-Point am Freitagabend (öffentliche Betriebszeit während den Schulwochen von 19.00 Uhr bis 23.00 Uhr). Er wird jeweils von den Jugendarbeitenden und/oder Personen der Jugendkommission betreut.
b) Übrige Betriebszeiten nach Anfrage der Nutzer in Rücksprache mit den Jugendarbeitenden, mit Erstellung eines Nutzungsvertrages.
c) Miete für private Anlässe von Kindern und Jugendlichen, siehe Benützungsgesuch
Nutzungsvertrag
Er regelt die Nutzung des Jugendraums durch Dritte.
Mindestinhalte des Vertrages sind die Nutzungszeiten, die Art der Aktivitäten
sowie die Benützung der Infrastruktur des Jugendraums.
Hausordnung
Die Hausordnung [80 KB]
definiert ergänzend zum Betriebskonzept die Regeln der konkreten Nutzung des MeetPoints. Geregelt werden insbesondere das verhalten gegenüber resp. der Umgang mit AnwohnerInnen und MitbenützerInnen, dem Lokal sowie dem zur Verfügung stehenden Material. sie ist für alle Veranstaltungen gültig.
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