Mietgesuch für den Meet Point (Jugendraum):
Mindestens 2 Wochen vor der Vermietung muss ein Benützungsgesuch (miet-gesuch-jugendraum.pdf) ausgefüllt werden.
Der Raum kann von Privatpersonen, aus Kerzers und den Partnergemeinden (Ferenbalm, Fräschels, Gurbrü, Kerzers, Ried b. Kerzers und Wileroltigen) gemietet werden. Er ist auf Grund seiner Grösse und jugendgerechten Infrastruktur ideal für die Durchführung von Kindergeburtstagen und von Jugendparties, vornehmlich für das Zielalter von ca. 8 -16 Jahren. Theoretisch kann der Jugendraum für Veranstaltungen bis Zielalter 25 Jahre gemietet werden, jedoch ist das generelle Alkoholkonsum- und Rauchverbot von allen anwesenden Gästen zu respektieren.
Hier der Kalender mit den bereits vermieteten Daten:
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Hier der Link zum Download des Formulars, das du und deine Eltern / gesetzlichen Vertretern unterschreiben müssen:
miet-gesuch-jugendraum [393 KB]
Formular einreichen bei: jugendarbeit(ät)kerzers.ch
Des Weitern musst du mit der Jugendarbeit persönlich Kontakt aufnehmen, um die Vermietung gemeinsam zu besprechen.
Kontakt: jugendarbeit(ät)kerzers.ch / Telefon Di/Do/Fr: 079 938 78 53
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Kinder- und Jugendhaus – Räumlichkeiten mieten:
Bitte bei der Finanzverwaltung Kerzers (+41 31 750 53 54 oder finanzen(at)kerzers.ch) anfragen.

Beschrieb
Das Kinder- und Jugendhaus bietet eine vielfältige Infrastruktur für Jugendliche und Kinder um verschiedene Aktivitäten durchzuführen und Veranstaltungen zu organisieren. Es ist ein Ort der Begegnung, des Lernens und des gemeinsamen Erlebens. Das Haus verfügt über mehrere Räume, die für verschiedene Zwecke genutzt werden können, sowie über einen Gewölbekeller für gemütliche Treffen.
Das Kinder- und Jugendhaus bietet Platz für 20 Personen. Bei Veranstaltungen ab 20 Personen muss der Gewölbekeller ebenfalls gemietet werden.
Standort
Vordere Gasse 5, 3210 Kerzers
Infrastruktur
– Räumlichkeiten im EG
– Küche inkl. Inventar
– Gewölbekeller (nur mit Räumlichkeiten EG)
– Toiletten
– Aussenbereich
Auskunft und Vermietung
Finanzverwaltung Kerzers (+41 31 750 53 54 oder finanzen(at)kerzers.ch)
Downloads
Benützungsgesuch Kinder- und Jugendhaus Bitte bei der Finanzverwaltung Gemeinde Kerzers (+41 31 750 53 54 oder finanzen(at)kerzers.ch) einreichen.
Benützung- und Gebührenordnung











